Eilmeldung: Doch Wahlchance für Iwanischwili

    • Gesetzesänderung soll Bidsina Iwanischwili Teilnahme an Wahlen ermöglichen?

 

Wie die georgische Internet-Plattform www.civil.ge meldet, hat das georgische Parlament in erster Lesung eine Gesetzesänderung beraten, auf deren Grundlage EU-Bürgern das aktive und passive Wahlrecht in Georgien zuerkannt werden soll. Voraussetzung hierfür ist, dass jene Bürger in Georgien geboren wurden und innerhalb der letzten zehn Jahre durchgängig in diesem Land gelebt haben.

Die Gesetzesänderung folgt nicht zuletzt auf die Debatte um das politische Engagement des Milliardärs Bidsina Iwanischwili, der in Georgien zur Welt gekommen und gegenwärtig französischer Staatsbürger ist. Eines der Hauptanliegen der Reform ist es folglich, Iwanischwili die Teilnahme bei den Parlamentswahlen im Herbst dieses Jahres sowie bei den Präsidentschaftswahlen 2013 zu ermöglichen. Iwanischwili erklärte unterdessen gegenüber Journalisten, dass er erst seit 2004 durchgängig in Georgien lebt und daher nach aktuellem Stand nicht von der Gesetzesänderung profitieren würde. Ein Abgeordneter der Regierungspartei entgegnete hierauf, dass in der weiteren parlamentarischen Diskussion noch Änderungen am Gesetzentwurf möglich seien, um Iwanischwili die vollen politischen Rechte in Georgien gewähren zu können. „Bidsina Iwanischwili wird keinen Restriktionen in Bezug auf politische Rechte unterworfen seien“, sagte der Abgeordnete.

Iwanischwili ist Gründer der politischen Bewegung „Georgischer Traum“ und beabsichtigt, bei den anstehenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen gegen die Regierungspartei Vereinte Nationale Bewegung und Präsident Micheil Saakaschwili anzutreten. Nachdem er zwischenzeitlich die russische und französische Staatsbürgerschaft angenommen hatte, wurde ihm 2011 sein georgischer Pass entzogen. Nach georgischem Recht ist es nicht erlaubt, mehr als zwei Staatsbürgerschaften zu haben.

Quelle: Civil.ge