Wählerverzeichnisse: Nur eine kleine Unkorrektheit?

Ein einzelner Vorgang oder Methode?

Als Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie bildet man sich ein, zu wissen, wer dort wohnt bzw. wer dort angemeldet ist, zumal bei der Eigentumsübertragung von der Public Service Hall das „Register“ um die Vorbesitzer und damaligen Mitbewohner bereinigt wurde. Im Computerzeitalter der allgegenwärtigen georgischen Vernetzung aller möglichen Institutionen folgt daraus dann unter anderem auch die Berechnung von Abfall- und Wassergebühren. Und diese monatlichen Abrechnungen entsprachen in den letzten drei Jahren korrekt der Anzahl der gemeldeten Personen. Soweit die Theorie, die gleichzeitig bedeuten würde, dass in meinem Haus genau eine wahlberechtigte georgische Staatsbürgerin wohnen kann, wenn sich die Wählerlisten an den Meldelisten orientieren.

Da verwundert es schon, dass dann Wahlbenachrichtigungen für verschiedene Personen mit exakt meiner Adresse bei mir abgeben werden –von Vorbesitzern etwa, aber auch von gänzlich unbekannten Personen. „Vielen Dank für die Informationen – Fehler können passieren und müssen korrigiert werden“, bedankte sich eine freundliche Mitarbeiterin der Hotline von der Zentralen Wahlkommission, bei meinem Anruf und versprach, die nicht unter meiner Adresse gemeldeten Personen aus der Wählerliste zu streichen.

Am Wahltag dann leider die Ernüchterung. Als Wahlbeobachter nahm ich mir viel Zeit im Wahllokal meiner Straße. In den ausgehängten Wählerlisten waren zumindest zwei unter meiner Adresse nicht gemeldete Personen verzeichnet. Ob es noch mehr waren, war aufgrund der Sortierung nach Namen, nicht nach Straße und Hausnummer, nicht ersichtlich. Eine schriftliche Beschwerde beim Leiter des Wahllokals konnte nicht protokolliert werden, da es für diesen Fall keine Ausführungsbestimmungen und Vordrucke gäbe. Ein erneuter Anruf bei der Zentralen Wahlkommission ergab, alles sei überprüft worden und korrekt. Korrekt? Es bleiben sehr viele Fragezeichen, ob dieser offensichtlichen Unkorrektheit. Sicher nur eine subjektive Momentaufnahme – jedoch, dass dies kein Einzelfall ist, erzählte ein Nachbar. Auf seine Adresse hätten sechs (!!!) nicht gemeldete Personen eine Wahlbenachrichtigung erhalten und seien im Wählerverzeichnis aufgelistet worden.
m.k.