Die Revolution findet erst einmal nicht statt

Neue Entwicklungen im Fall Rustavi 2
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Nach der überraschenden Absetzung des derzeitigen Managements von Rustavi 2 durch den Richter des Tifliser Stadtgerichts hat sich die Lage im Sender am Wochenende zunächst einmal nicht dramatisch weiter entwickelt, wie ursprünglich zu befürchten war. Zwar erklärten Nika Gwaramia und seine Führungscrew, sie würden ihren Arbeitsplatz nur unter polizeilicher Gewalt verlassen, die vom Gericht eingesetzten Interimsmanager erklärten ihrerseits jedoch, unter keinen Umständen mit Hilfe polizeilicher Gewalt die ihnen gerichtlich zugewiesene Verantwortung für den Sender zu übernehmen. Sie boten dem suspendierten Management an, mit Hilfe einer von diesem benannten Vertrauensperson die weitere Arbeit des Senders bis zum Ende der juristischen Auseinandersetzung zu koordinieren, ohne dass sie selbst in Programm oder Geschäftsentscheidungen eingreifen würden.

Der vom Tifliser Stadtgericht in 1. Instanz wieder eingesetzte Aktionär Kibar Chalwaschi erklärte unterdessen, dass er im Erfolgsfalle 50 Prozent seiner Anteile an zwei frühere Anteilseigner übertragen würde, die mit dem Konkurs des Senders im Jahr 2004 ausgeschieden sind und deren Anteile er damals selbst übernommen hatte. Alle drei erklärten dann gemeinsam, dass der neue Sender parteipolitisch unabhängig arbeiten werde und weder der Regierung noch der Opposition nahe stehen soll. Er soll auch von keiner Seite finanzielle Mittel akzeptieren.

Unterdessen haben sowohl georgische Menschenrechts-Organisationen als auch die internationale Gemeinschaft vor allem das Vorgehen des Tifliser Stadtrichters heftig kritisiert und die Regierung aufgefordert, mit ihrem Einfluss eine faires Berufungsverfahren zu ermöglichen. In allen Stellungnahmen, auch denen der EU-Mission in Georgien, die sie zusammen mit der Botschaft der USA verfasst hat, werden schwerwiegende Bedenken gegen das Gerichtsverfahren geäußert und diese in einem Zusammenhang mit grundsätzliche Fragen zur Euro-atlantischen Ausrichtung Georgiens gebracht.

1. Aktualisierung (Sonntag, 8.11.)
Die seitherigen Eigentümer von Rustavi 2 lehnen das Angebot der vom Gericht eingesetzten Interminsmanager ab, über eine Vertrauensperson die Handlungsfähigkeit des Senders bis zum Abschluss des Justizverfahrens aufrecht zu erhalten. Es gäbe keine Kooperation mit den Zensoren einer russisch inspirierten Diktatur. Damit ist im Zweifelsfalle die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Senders blockiert, da das seitherige Management gültigen, wenngleich umstrittenen nach dem Gerichtsbeschluss keine Handlungsvollmacht mehr hat und das vom Gericht eingesetzte Interimsmanagement keinen Zugriff auf die Geschüftsführung hat.