RAINwurf (1)

Zugegeben, es war schon etwas ehrgeizig, das Vorhaben, in den ersten zwei Januarwochen in Tiflis eine Firma gründen und registrieren zu wollen. Denn langjährige Erfahrung hätte lehren sollen: In den ersten zwei Wochen des Jahres geht nichts in Georgien. Motiviert von all den Versprechungen, es sei wirklich kein Problem mehr, eine Firma zu gründen, haben wir es trotzdem versucht und das mit gleich zwei Firmen. Um das (gute) Ende vorwegzunehmen: Es hat sogar geklappt. Allerdings mit mehreren Anläufen, tagelangen Verhandlungen und mehrfachem Hin- und Herlaufen zwischen Register und Notar.

Zuerst einmal stellte die Sachbearbeiterin im Register, die die Anmeldung der Firmen entgegennahm, fest, dass im Gesellschaftervertrag keine e-mail-Adresse angegeben war. Das sei neuerdings Gesetz. Diese Gesetzesänderung auch rechtzeitig dem Notariat mitzuteilen, hatte man scheinend vergessen. Unser Notariat jedenfalls hat uns beim Verfassen des Vertrags nicht darauf hingewiesen. Großzügigerweise hat man aber beim Register eine Stelle eingerichtet, bei der man diesen e-mail-Eintrag in den Gesellschaftsvertrag schnell und unbürokratisch erledigen könne, wenn der Geschäftsführer eine beglaubigte Passkopie vorweisen könne. Dem war so. Und beide Firmen bekamen noch vor ihrer Gründung eine e-mail-adresse. „In einem Tag können Sie im Internet nachlesen, ob die Eintragung vorgenommen wurde.“

Es wär zu schön gewesen. Beide Firmen wurden nicht eingetragen. Der unbürokratische email-Nachtrag wurde nämlich von demselben Register nicht akzeptiert, das in ausgefertigt hatte. Alles zurück zum Notar, der aber erst einmal wegen einer dringenden familiären Verpflichtung nicht einsatzfähig war. Die Übersetzerin zu bitten, die Vertragsergänzung schon einmal vorzunehmen, war überflüssig. Ohne körperliche Anwesenheit des Notars ging gar nichts. Warten wie üblich. Irgendwann wird das neue Vertragswerk in zwei Sprachen schon fertig sein. Ab zum Register, erneut anmelden. „In einem Tag können Sie im Internet…..“

Das Ergebnis der Internet-Recherche: Eine Firma wurde eingetragen, die andere nicht. Der Grund: In einer – zugegeben – schon etwas älteren Übersetzung des Passes eines der Gesellschafter wurde dessen Namensendung, die in deutsch aus zwei n besteht, also „…mann“, nur mit einem n geschrieben und überdies noch mit dem in Georgien üblichen Suffix i versehen. Also ein „….mani“ in der  georgischen Pass-Beglaubigung, der als „…mann“ in der georgischen Vertragsübersetzung auftauchte. Übersetzungsfehler im Notariat, der niemandem, auch uns Firmengründern, aufgefallen war. Egal, auch diese Firma war nach paar Tagen erfolgreich gegründet mit notariell beglaubigter e-mail-Adresse.

Ganz nebenbei: Während dieses Hürdenlaufs durch die Instanzen wurde im Büro dieser Firmen i. G. (in Gründung) für einen Tag der Strom abgestellt. Der Grund: Bei der Überweisung der kombinierten Strom-Müll-Rechnung durch die Vermieterin kam es, warum auch immer, zu einem Buchungsfehler. Auf dem Stromkonto war ein Guthaben von 35 Lari, auf dem Müllkonto ein Minus von 35 Lari. Grund genug, den Strom erst einmal abzustellen…….

Wenn Sie ähnliche Geschichten haben, schreiben Sie uns. Wir veröffentlichen sie gerne. Damit auch andere etwas davon haben. Dass die Erstausgabe der neuen KP allerdings nicht ganz pünktlich zum 1. Februar erschien, steht auf einem ganz anderen Blatt…….