Asyl und Visafreiheit – passt das zusammen?

Ein Kommentar von Rainer Kaufmann

In einer süddeutschen Provinzzeitung stand kürzlich das Portrait eines Mannes aus Georgien, der in Deutschland Asyl beantragt hat und in einer Gemeinschaftsunterkunft seit einem Jahr auf die Entscheidung der deutschen Behörden wartet. Er ist 41 Jahre alt, Georgier, Arzt mit 15 Jahren Berufserfahrung in der Heimat und möchte gerne in Deutschland als Mediziner arbeiten. Deshalb lernt er seit fünf Monaten Deutsch. Seine Hobbies pflegt er – wie die Zeitung schreibt, auf besonders hohem Niveau – nebenbei auch: Musik und Malerei. Die Begründung für den Asylantrag hat es in sich. Zitat aus dem Artikel: „Über Georgien, das flächenmäßig etwa so groß ist wie Bayern, sagt er, `Georgien ist klein und schön. Aber die politische Situation ist schwierig.` Mit dem Nachbarland Russland gebe es immer wieder Konflikte. Zwar hat Georgien eine demokratische Regierung, wird jedoch aufgrund von Einschränkungen in den politischen und bürgerlichen Rechten von Kritikern als `defekte Demokratie` bezeichnet.“

Reicht diese Begründung wirklich aus für einen Asylantrag in Deutschland? Gibt es in Georgien überhaupt Anzeichen für systematische und permanente Verletzungen der Menschenrechte? Gibt es derzeit wirklich Fälle von politischer Verfolgung in Georgien, die Aussicht auf eine positive Entscheidung im Asylverfahren haben? Natürlich kann und darf das Asylrecht in Deutschland nicht angetastet werden. Aber: Dass es auch von vielen Georgiern, die sich einfach ein besseres Leben wünschen, missbraucht wird, darf nicht verschwiegen werden. In diesem Zusammenhang auch nicht, dass das deutsche Asylrecht von georgischen kriminellen Vereinigungen systematisch ausgenutzt wird. Die Polizeiberichte aus allen Bundesländern bestätigen dies immer wieder.

Im Zusammenhang mit der Flüchtlingsdebatte wurde jüngst gefordert, Georgien per Gesetz zu einem so genannten „sicheren Herkunftsland“ zu erklären. Im Artikel 16 a, Abs. 3 des Grundgesetzes sind die Kriterien dafür festgelegt: Die Rechtslage, die Rechtsanwendung und die allgemeinen politischen Verhältnisse. Es muss als sicher gelten, dass in diesem Land keine politische Verfolgung und auch keine unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Wer die Erfolgsmeldungen im Zusammenhang mit der Visafreiheit für den Schengenraum liest, kann wohl kaum davon ausgehen, dass Georgien nicht als sicheres Herkunftsland bezeichnet werden darf. Visafreiheit und Asyl passen kaum zusammen.

Sollte Georgien demnächst also als sicheres Herkunftsland gelten, ist das Recht auf Asyl trotzdem nicht grundsätzlich infrage gestellt. Es wird dann für die Behörden nur einfacher, Asylanträge abzulehnen. Und: Die Bewerber können dann schneller in ihre Heimat zurück geführt werden. Vielleicht überlegt es sich dann der eine oder andere potentielle Asylbewerber doch, ob er sich überhaupt auf dieses Verfahren einlässt, das ihm nahezu keine Aussicht auf Erfolg bietet. Und vielleicht verhilft dies auch dem einen oder anderen Abwanderungswilligen zur Einsicht, seine Aufgaben hier in der weiteren Entwicklung seiner Heimat zu suchen, wobei zugegeben sei, dass dies derzeit nicht ganz einfach ist. Aber sind wirtschaftliche Schwierigkeiten Gründe für einen Antrag auf Asyl in Deutschland?