Was geschieht bei der Grenzkontrolle in der EU?

Die visafreie Einreise in die Schengen-Staaten bedeutet nicht, dass Reisende nicht einige Unterlagen bei sich führen  oder bestimmte Fragen zufriedenstellend beantworten müssen. Visafreie Einreisen sind für jeweils 90 Tage innerhalb eines halben Jahres für verschiedene Zwecke möglich. Bei der Einreise wird neben einem gültigen biometrischen Reisepass auch eine Erklärung zu Zweck der Reise verlangt. Je nach Reisezweck sind dann weitere Unterlagen erforderlich.

Tourismus und Erholung: Rückreiseticket, Hotelbuchung, Adresse des Gastgebers, Reiseversicherung, Nachweis von ausreichend finanziellen Mitteln (Bargeld, Reiseschecks, Bank- oder Kreditkarten u.a.)

Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und geschäftlichen Treffen: Einladung/Programm der Veranstaltung, Hotelbuchung, Reiseversicherung, Rückreisticket, Nachweis von ausreichend finanziellen Mitteln.

Besuch von Verwandten und Freunden: Adresse und Telefonnummer des Gastgebers,  Aufenthaltsgenehmigung des Gastgebers im Land, Reiseversicherung, Rückreiseticket,  Nachweis von ausreichend finanziellen Mitteln.

Medizinische Behandlung: Bestätigung der medizinischen Einrichtung, in der die Behandlung geplant ist, oder Empfehlung einer georgischen medizinischen Einrichtung über eine angemessene Behandlung in einem EU-Mitgliedsland, Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt, Rückreisticket,  Nachweis von ausreichend finanziellen Mitteln.

Nach vertraulichen Informationen, welche die KaPost erhalten hat, kann davon ausgegangen werden, dass in Memmingen kürzlich bei zwei Sonderkontrollen 33 Georgier zumindest einen Teil dieser Anforderungen nicht erfüllen konnten und deshalb zurückgewiesen wurden. Die bayerische Polizei vermutet, dass diese Personen die Einreise als Touristen zu anderen Zwecken – zum Beispiel: Schwarzarbeit – missbrauchen wollten.

Die georgische Seite hatte bei der Erteiulung des visafreien Reiseverkehrs eigentlich zugesagt, sich im Rahmen ihrer Passkontrollen bei der Ausreise diese Dokumente vorlegen zu lassen. Dies ist bisher anscheinend nicht gründlich genug geschehen, wobei die Frage bleibt, ob georgische Pass-Kontrolleure entsprechende Dokumente aus der EU ausreichend prüfen können. Vor der visafreien Einreise waren hierfür Dutzende von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Konsulaten der EU-Staaten zuständig. Und das soll jetzt alles im Schnellverfahren von Grenzschutz-Polizisten am Flughafen-Schalter erledigt werden?