Update: Phantom-Pilot

 

Eine weitere Stellungnahme des früheren Phantom-Piloten von Memmingen erreichte uns gestern:

Nachdem ich nun alle Unterlagen habe und auch die Radarflugkarte des 19. August kann ich folgendes konstatieren: Gemäß des aufgezeichneten Flugwegs befand sich die Maschine unter der Kontrolle von München Radar im Anflug auf Memmingen.

Normalerweise wird ein Flugzeug, das von Munich Control oder Munich Radar (ich weiß nicht genau, wie es heute heißt, aber früher war es Munich Radar) geführt wird, an die Anflugkontrolle (Approach Control) des anzufliegenden Platzes abgegeben. Die Anflugkontrolle überwacht dann das Flugzeug bei dem vorgeschriebenen, veröffentlichten Anflugverfahren und gibt eventuell  Anweisungen. Bei der Anflugkontrolle kann auch das gegenwärtige Platzwetter eingeholt werden. Nach der Landung wird das Flugzeug an den Tower weiter gegeben. Soweit ist es in Memmingen aber nicht gekommen. Nördlich von Memmingen wurde der Anflug in einer Höhe von 9800 Fuß abgebrochen und München angeflogen.

Fragt sich jetzt, ob die Maschine schon Kontakt zur Anflugkontrolle Memmingen gehabt hat oder aber aufgrund von Wetterinfos der Radarkontrolle München den Anflug abgebrochen und unter weiterer Leitung von München Radar nach München geflogen ist, wobei München dann die Information an Memmingen weitergegeben haben sollte. Ich vermute aber, dass schon Kontakt mit Memmingen hergestellt war, die Maschine dort das Wetter eingeholt hat und die Piloten sich dann entschlossen haben, nach München auszuweichen. Zu diesem Zeitpunkt herrschte tatsächlich schon Gewittertätigkeit über Memmingen. Laut Auskunft des deutschen Wetterdienstes aber waren es nur örtliche Gewitter in der Umgebung von Memmingen und keine Gewitterfront mit starken Böen. Die Winde am Platz waren schwach, die Sicht gut, die Wolkenuntergrenzen annehmbar, trotz Gewitterwolke über dem Platz. Uns hätte man früher hereingeholt.

Frage ist, wie sind die Minima für eine Instumentenlandung? Normalerweise genügt eine Sicht von ein paar hundert Metern und eine Wolkenuntergrenze von 200 Fuß, bei kleinen Plätzen kann das auch höher sein. Nach Auskunft des Platzbetreibers gibt es in Memmingen ein ILS-Verfahren wie auf jedem Verkehrsflughafen und die Landeminima (Sicht, Wolkenuntergrenze) sind abhängig vom Flugzeugtyp und dem Rating des Piloten.  Das Minimum für das beste Rating liegt bei 159 Fuß Wolkenuntergrenze, also bei dem Wetter und der Wolkenuntergrenze von 200 Fuß hätte jeder dort landen können. Das einzige Kriterium, nicht zu landen, hätte das (örtliche) Gewitter zum Zeitpunkt des Beginns des Landeanflugs sein können, das jedoch hoch genug über dem Platz stand und außer Regen keine außerordentlichen Gefahren (wie etwa Böen) zeigte. In der Nähe des Platzes standen noch andere örtliche Gewitterwolken mit Regen, inwieweit diese auf den Landeanflug hätten Einfluß nehmen können, ist nicht bekannt. Also die Ausrede „Gewitter“ kommt mir ziemlich aufgebläht vor. Die Aussage des Flughafens Memmingen „im Fall der Kutaisi Maschine habe  das Wetter in diesem Moment eine Landung nicht zugelassen“ kann ich nicht nachvollziehen, denn einige Runden in der Warteschleife hätten genügt, um einen geeigneten Moment abzuwarten. Aber die Entscheidung liegt letztendlich immer in der Hand des Piloten, und wenn der ein Situation als gefährlich, wenn auch vielleicht falsch, einschätzt, ist kaum was zu machen. Man müsste trotzdem einmal an die Deutsche Flugsicherung rangehen und eruieren, wie es zu der Entscheidung gekommen ist. Der Fluglotse, der mit der Maschine in Funkkontakt stand, muss es ja wissen. Auch der kann eine Lage einschätzen.