Visafreiheit – Was reisewillige Georgier beachten sollten

Die Reisefreiheit hat auch ihre Grenzen

Etwas vorschnell hatte die georgische Regierung bereits das Jahr 2016 zum Jahr der Visaliberalisierung mit dem Schengenraum ausgerufen und zu Neujahr 2016 eine Vielzahl öffentlicher Gebäude der georgischen Hauptstadt in den EU-Farben angestrahlt. Zu früh, wie sich herausstellte: Der von einigen Staaten geforderte Aussetzungmechanismus hat dann für die erhebliche Verzögerung geführt, obwohl unzählige EU-Politiker Georgien seit Jahren Georgien die Erfüllung aller Kriterien attestierten. Jetzt ist die Visafreiheit am 28. März in Kraft getreten.

Der georgische Premier Giorgi Kwirikaschwili ist an diesem Tag gemeinsam mit Studenten und einer großen offiziellen Delegation nach Athen gereist, visafrei natürlich. Nach „der alten Hauptstadt der europäischen Kultur“ ging es dann weiter nach Brüssel, dem neuen politischen Zentrum des Kontinents.

Trotz einer nun gestarteten doch recht umfangreichen Informationskampagne seitens der Regierung, herrscht bei vielen Georgiern noch einige Unwissenheit über die genauen Einreisebestimmungen und -kriterien. Die Kaukasische Post hat nachfolgend einige Informationen zusammengefasst, die einem Flyer vom georgischen Außenministerium entnommen sind, der jedem Abholer eines neuen Reisepasses mit auf den Weg gegeben wird.

Die visafreie Reisemöglichkeit gilt für die Schengen-Zone, dies sind 22 EU-Mitgliedsstaaten (Österreich, Belgien, Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Griechenland, Frankreich, Slowenien, Slowaken, Ungarn, Finnland, Schweden, Tschechien), vier Nichtmitgliedsstaaten (Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz) und vier Schengenkandidaten (Bulgarien, Zypern, Rumänien, Kroatien). Keine Visafreiheit besteht für Großbritannien und Irland. Die Visafreiheit gilt für 90 Tage innerhalb von 180 Kalendertagen ab der ersten Ausreise gerechnet.

Reisen können zu verschiedenen Zwecken durchgeführt werden:
• touristische Reisen
• Verwandtenbesuche
• Geschäftsreisen
• kurzfristige Ausbildungs- und Austauschprogramme
• Seminare und Konferenzen
• Teilnahme an kulturellen und wissenschaftlichen Aktivitäten
• medizinische Behandlungen

Alle Aufenthalte dürfen den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreiten. Die Visafreiheit gilt nicht für längerfristige Aufenthalte für Studium, Arbeit oder andere Zwecke. In diesem Fall dann sollte ein Visum beim zuständigen Konsulat beantragt werden. Eine visafreie Einreise ist nur mit einem gültigen biometrischen Reisepass möglich.

Welche Fragen sollten bei der Einreise den Grenzbeamten beantwortet werden und welche Dokumente sind erforderlich
• ein gültiger biometrischer Reisepass
• Auskünfte über den Reisezweck

Zur Begründung des Reisezwecks sind folgende Unterlagen erforderlich:
Tourismus und Erholung:
• Rückflugticket
• Hotelbuchung
• Adresse des Gastgebers
• Reiseversicherung
• Nachweis von ausreichend finanziellen Mitteln (Bargeld, Reiseschecks, Bank- oder Kreditkarten u.a.)

Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und Geschäftstreffen u.ä.
Einladung/Programm der Veranstaltung/Konferenz an der teilgenommen wird
• Hotelbuchung
• Reiseversicherung
• Rückflugticket
• Nachweis von ausreichend finanziellen Mitteln (Bargeld, Reiseschecks, Bank- oder Kreditkarten u.a.)

Besuch von Verwandten und Freunden:
• Daten des Gastgebers (Adresse und Telefonnummer usw.)
• Aufenthaltsgenehmigung des Gastgebers im Land
• Reiseversicherung
• Rückreiseticket
• Nachweis von ausreichend finanziellen Mitteln (Bargeld, Reiseschecks, Bank- oder Kreditkarten u.a.)

medizinische Behandlung:
• Bestätigung der medizinischen Einrichtung, in der die Behandlung geplant ist oder Empfehlung einer georgischen medizinischen Einrichtung über eine angemessene Behandlung in einem EU-Mitgliedsland
• Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt
• Rückflugticket
• Nachweis von ausreichend finanziellen Mitteln (Bargeld, Reiseschecks, Bank- oder Kreditkarten u.a.)

Wichtiger Hinweis für alle Fälle:
Die Beamten der georgischen Passkontrolle bei der Ausreise sind angehalten, ausreisende Georgier ausführlich auf diese Bestimmungen und die damit vorhandenen Risiken bei der Einreise in einen Schengenstaat aufmerksam zu machen. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen bei der Ausreise-Passkontrolle in Georgien führen.