Georgier trotz Visumfreiheit Einreise nach Deutschland verweigert

Georgische und europäische Behörden kämpfen gegen den Missbrauch der Visafreiheit

Die lange ersehnte Visafreiheit für Georgien in den Schengenraum galt noch nicht einmal eine Stunde,  da gab es heute morgen um 0:45 Uhr bereits den ersten Missbrauchsfall, der damit endete, dass die Bundespolizei von Görlitz einen 38-jährigen Georgier kurz nach dessen Grenzübertritt in die Bundesrepublik nach Polen abschieben musste, von wo aus er einzureisen versuchte. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde zunächst festgestellt, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Diesen hatte die Staatsanwaltschaft Münster im letzten Sommer erlassen. Grundlage dafür war eine vom Amtsgericht Münster angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe wegen gemeinschaftlich begangenen schweren Diebstahls. Den drohenden Freiheitsentzug konnte der Verurteilte allerdings abwenden, indem er die offene Geldstrafe einschließlich aller Kosten von 777,88 Euro sofort bezahlte. Dennoch kam eine Weiterreise nach Deutschland wegen der unglaubwürdigen Legende für seine jetzige Reise nicht in Betracht. Dem georgischen Staatsangehörigen war nämlich nachzuweisen, dass er mit dem litauischen Visum, welches er ausschließlich für touristische Zwecke bekommen hatte, Autos kaufen wollte. Zudem standen ihm nach Zahlung der Strafe keine ausreichenden finanziellen Mittel mehr für die Bestreitung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung. Spätestens an dieser Stelle holte ihn die Verurteilung wegen Diebstahls wieder ein. Schließlich, so die Meldung der deutschen Bundespolizei, kann „vor diesem Hintergrund keiner ausschließen, dass der Mann erneut Straftaten begeht“. Am Ende ist ihm das Reiserecht von der Bundespolizei aberkannt worden. Sein Visum wurde vor der Zurückschiebung annulliert.

Noch am Tag vor der Visaliberalisierung hatte der georgische Innenminister Giorgi Mgebrischwili seine Landsleute vor einem Missbrauch der Visafreiheit gewarnt. Es liege in der Verantwortung eines jeden einzelnen Georgiers, das Vertrauen der EU-Partner zu rechtfertigen. Sein Stellvertreter, Schalwa Chutsischwili, hatte ebenfalls gestern erklärt, dass man mit speziellen Programmen die Aufenthaltsdauer von Georgiern, die visafrei nach Europa reisten, überprüfen werde. Jeder, der nicht spätestens 90 Tage nach der Ausreise wieder zurückkehre, werde den entsprechenden Behörden in Europa zur Fahnung und Rückführung nach Georgien gemeldet. Und Außenminister Janelidze ergänzte, dass jeder einzelne Verstoß mit einem fünfjährigen Einreiseverbot in den EU-Raum und einer Geldstrafe von 3.000 Euro geahndet würde.

Die georgischen Behörden sind demnach gewarnt und haben wohl in Absprache mit den europäischen Innenministern und Polizei-Behörden einige Maßnahmen ergriffen, um dem Missbrauch der Visafreiheit vorzubeugen. Da man nach dem klaren Einschreiten der Bundespolizei schon heute Nacht davon ausgehen kann, dass auch die europäischen Behörden, insbesondere die deutschen, ein wachsames Auge auf die jetzt anstehenden Besucherströme aus Georgien werfen werden, dürfte der 38-jährige Georgier von Görlitz nicht der letzte sein, dessen Traum von einer Reise nach Europa, zu welchem Zweck auch immer, recht schnell platzt. Im anstehenden Bundestagswahlkampf brauchen die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien jede noch so kleine Erfolgsmeldung in Sachen Migration und ihre Folgen. Und nicht zu vergessen: Der Aussetzungsmechanismus wurde nicht erfunden, um nicht angewendet zu werden. Es liegt also nur an den Georgiern, ob und vor allem wie lange die Visafreiheit für einzelne EU-Staaten gewährt werden wird.