Editorial


Wie geht eine Redaktion mit einem vertraulichen Dokument um, einem „Giftpapier“, das ihr zugespielt wurde und deren Autoren sie nicht kennt? Die erste Frage war: Ist der Inhalt dieses Papiers fachlich seriös und von übergeordnetem öffentlichen Informationsinteresse. Ja. Die zweite Frage: Ist der Überbringer des Papiers, dem wir natürlich Informantenschutz gewähren, persönlich vertrauenswürdig. Ja. Die dritte Frage: Hat der Überbringer des Papiers eventuell persönliche Interessen? Unsere Antwort nach intensiver Prüfung: Nein. Die nächste Frage: Ist das Papier überhaupt behördlich existent. Auch diese Frage können wir mit ja beantworten, es ist zumindest in einer georgischen Behörde im Umlauf. Nach dieser Überprüfung, journalistischer Sorgfaltspflicht geschuldet, veröffentlichen wir dieses Papier, egal, welchen sachlichen oder persönlichen Interessen wir damit dienen oder schaden. Denn Journalisten dürfen vieles, nur eines nicht, Informationen von übergeordnetem öffentlichen Interesse unterdrücken.