{"id":2020,"date":"2016-02-07T07:23:58","date_gmt":"2016-02-07T06:23:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kaukasische-post.com\/?p=2020"},"modified":"2016-02-07T07:23:58","modified_gmt":"2016-02-07T06:23:58","slug":"wahlrechtsreform-in-georgien-eine-halbherzige-sache","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.kaukasische-post.com\/?p=2020","title":{"rendered":"Wahlrechtsreform in Georgien &#8211; eine halbherzige Sache"},"content":{"rendered":"<p><strong>Georgischer Traum blockiert dringend notwendige Korrektur am Wahlsystem<\/strong><\/p>\n<p>Auf den ersten Blick unterscheidet sich das georgische Wahlrecht kaum vom deutschen. Jeder W\u00e4hler hat zwei Stimmen. Mit der einen w\u00e4hlt er einen Abgeordneten in seinem Wahlkreis, der direkt in das Parlament einzieht. Mit der anderen &#8211; in Deutschland Zweitstimme genannt &#8211; nimmt er an einer landesweiten Verh\u00e4ltniswahl teil und kann zwischen den Listen einzelner Parteien ausw\u00e4hlen. Damit hat es sich dann aber mit den demokratischen Gemeinsamkeiten. Denn w\u00e4hrend in Deutschland die Zusammensetzung des Bundestags dem Verh\u00e4ltnis der Stimmen entspricht, die die Parteien bei den Zweitstimmen, also der Verh\u00e4ltniswahl, erhalten haben, kann in Georgien im Extremfall eine Partei mit nur 35 Prozent der Stimmen in der Verh\u00e4ltniswahl die absolute Mehrheit der Sitze im Parlament erhalten, vielleicht sogar eine verfassungs\u00e4ndernde Mehrheit. Das georgische Wahlrecht benachteiligt eindeutig die kleineren Parteien und erf\u00fcllt keineswegs eine der Grundforderungen eines demokratischen Wahlsystems, nach der jede Stimme schlussendlich den gleichen Einfluss auf die Mehrheitsbildung im Parlament haben muss.<\/p>\n<p>Das georgische Parlament z\u00e4hlt 150 Abgeordnete, 73 von ihnen werden direkt in Wahlkreisen gew\u00e4hlt, 77 Sitze werden den Parteien \u00fcber landesweite Listen entsprechend ihrer Wahlergebnisse in der Verh\u00e4ltniswahl zugeteilt. In den Direktwahlkreisen galt bisher ein Quorum von 30 Prozent im ersten Wahlgang, das hei\u00dft der Bewerber mit den meisten Stimmen war direkt gew\u00e4hlt, wenn er nur die H\u00fcrde von 30 Prozent \u00fcberschritten hatte. Die restlichen 70 Prozent waren verloren. Theoretisch brauchte die f\u00fchrende Partei landesweit in der Verh\u00e4ltniswahl 35 Prozent der Stimmen und zus\u00e4tzlich in allen Wahlkreisen bei der Direktwahl nur 30 Prozent der Stimmen, um im Parlament eine Anteil von \u00fcber 66 Prozent der Sitze zu bekommen, mithin die verfassungs\u00e4ndernde Mehrheit. Zu den 73 Direktmandaten, die ihr zust\u00fcnden, k\u00e4men noch 27 Mandate aus der Verh\u00e4ltniswahl, so dass es zu 100 Sitzen und damit zu einer Zweidrittelmehrheit reichen w\u00fcrde, Voraussetzung nat\u00fcrlich, dass in keinem Wahlkreis ein Bewerber einer anderen Partei mehr als 30 Prozent der Stimmen erhielt.<\/p>\n<p>Zum Vergleich das deutsche Wahlrecht. Dort werden, ausgez\u00e4hlt nach Bundesl\u00e4ndern, den Parteien jeweils zuerst die Gesamtzahl der Mandate zugeteilt, die ihnen nach dem Verh\u00e4ltniswahlrecht zustehen. Von diesen Mandaten wird dann die Zahl der direkt gew\u00e4hlten Wahlkreisabgeordneten abgezogen und damit die Zahl der Mandate errechnet, die dann \u00fcber die jeweilige Landesliste der Parteien vergeben werden. Die endg\u00fcltige Sitzverteilung im Parlament spiegelt demnach immer das Ergebnis der der Verh\u00e4ltniswahl wieder. Damit ist die Zweitstimme in Deutschland die eigentlich entscheidende Stimme, was die Mehrheitsbildung im Bundestag angeht.<\/p>\n<p>Da sich in Georgien die Wahlkreise auch noch sehr stark in ihrer Bev\u00f6lkerungsgr\u00f6\u00dfe unterschieden, war der Grundsatz von der Gleichwertigkeit der Stimmen nie und nimmer gegeben. In Tiflis brauchte ein Direktkandidat ein vielfaches der Stimmen im Vergleich zu seinem Kollegen aus den Bergregionen. Seit der letzten Wahl im Jahr 2012 wird deshalb \u00fcber eine Reform des Wahlrechts debattiert, schlie\u00dflich hat auch das Verfassungsgericht die M\u00e4ngel des georgischen Wahlrechts moniert. Es musste also gehandelt werden.<\/p>\n<p>Statt aber gleich in einem gro\u00dfen Wurf alle Ungerechtigkeiten des Wahlsystems auszumerzen, wie es beispielsweise der Staatspr\u00e4sident immer wieder vorgeschlagen hatte und auch die nicht im Parlament vertretenen Parteien, hat sich die Parlamentsmehrheit des Georgischen Traums lediglich zu einer halbherzigen Reform durchringen k\u00f6nnen. Zum einen wurden die Zuschnitte der Wahlkreise ge\u00e4ndert und damit die Bev\u00f6lkerungszahlen, die ein direkt gew\u00e4hlter Abgeordneter repr\u00e4sentiert, einigerma\u00dfen angeglichen. Und zweitens: Im ersten Wahlgang gilt bei den direkt gew\u00e4hlten Abgeordneten ab sofort ein Quorum von 50 Prozent, was in dem einen oder anderen Wahlkreis im Herbst zu einem zweiten Wahlgang um das Direktmandat f\u00fchren wird. Es ist zu erwarten, dass die endg\u00fcltige Sitzverteilung im Parlament erst zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang fest stehen wird. Und da kann es in diesem Jahr dann doch noch die eine oder andere \u00dcberraschung geben.<\/p>\n<p>Wegen dieser nach wie vor bestehenden Ungerechtigkeit im Wahlrecht, das der st\u00e4rksten Partei \u00fcber die Direktmandate eindeutig Vorteile verschafft, die ihr eigentlich nicht zustehen, ist der Wert aller derzeitigen Meinungsumfragen nur begrenzt, was die Mehrheitsbildung im Parlament nach den Wahlen angeht. Die heute ganz sicher angeschlagene Regierungskoalition kann sich durchaus einen einigerma\u00dfen erfolgreichen Wahlausgang &#8222;ertr\u00e4umen&#8220;, wenn sie mit der richtigen Strategie und dem einen oder anderen Wahlgeschenk aufwartet. Entscheidend f\u00fcr die Mehrheitsbildung im Parlament ist nach wie vor haupts\u00e4chlich die Frage, wer die meisten Direktmandate f\u00fcr sich gewinnen kann. Verst\u00e4ndlich, dass die Bereitschaft der Regierung, die Schieflage des Wahlrechts in einem mutigen Reformschritt zu beseitigen, mehr als nur begrenzt war.<\/p>\n<p>Staatspr\u00e4sident Giorgi Margwelaschwili war mit der beschlossenen Reform keineswegs zufrieden, wenngleich er nicht anders konnte, als das Gesetz zu unterzeichnen und in Kraft zu setzen. Es habe schlie\u00dflich den Anforderungen des Verfassungsgerichtes entsprochen. Trotzdem kritisierte er die Parlamentsmehrheit mit der Bemerkung: &#8222;Das ist keine Wahlrechtsreform, aber unter den gegebenen Umst\u00e4nden ein angemessenes Gesetz.&#8220; Und er f\u00fcgte hinzu: &#8222;Wir haben eine interessante Situation: Es besteht die volle \u00dcbereinstimmung zwischen allen politischen Kr\u00e4ften, der Regierung und der Opposition, Nicht-Regierungs-Organisationen wie auch internationalen Organisationen, ein lupenreines Verh\u00e4ltniswahlrecht einzuf\u00fchren. Warum m\u00fcssen wir nochmals vier Jahre darauf warten?&#8220; Die Antwort m\u00fcsste angesichts sinkender Beliebtheit der Regierung eigentlich auch dem Pr\u00e4sidenten klar sein: Parteiinteresse geht vor Staatsraison. Der Georgische Traum wird seine Mehrheit im Parlament nur halten k\u00f6nnen, wenn er gen\u00fcgend Direktmandate gewinnt. Denn von den 55 Prozent der Stimmen, die sie 2012 in der Verh\u00e4ltniswahl erhielt, kann die Regierungskoalition derzeit nur tr\u00e4umen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Georgischer Traum blockiert dringend notwendige Korrektur am Wahlsystem Auf den ersten Blick unterscheidet sich das georgische Wahlrecht kaum vom deutschen. Jeder W\u00e4hler hat zwei Stimmen. 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